Die Kampagne Wald statt Repression ist abgeschlossen.
Der Wald Bleibt. Die Polizei kriegt keinen Rappen. Wir leisten weiter Widerstand!

Ein grosses Danke
an alle, die sich im Kampf gegen die Abholzung des Rümlanger Waldes engagiert haben und dies weiterhin tun, sowie an alle, die ihre Solidarität durch die Unterstützung der Kampagne Wald statt Repression gezeigt haben – sei es mit einem Beitrag zu unserem Crowdfunding, dem Unterstützen bei Soli-Anlässen oder dem Kauf eines Kalenders. Wir haben die Gerichtsverfahren gewonnen und konnten so verhindern, dass ein verheerender Präzedenzfall geschaffen wurde.

Das gesammelte Geld konnten wir an andere Kollektive oder Initiativen weiterspenden, die sich gegen Repression und/oder für Klimagerechtigkeit und soziale Gerechtigkeit einsetzen (mit einem Schwerpunkt auf Kämpfe im Globalen Süden), sowie ein Teil für Projekte, die Infrastrukturen für Aktivisti betreiben. Einen kleinen Teil des Geldes halten wir noch auf der Seite, um den nächsten Präzedenzfall für eine allfällige Polizeikostenüberwälzung zu unterstützen.

Überblick zur Repression

Am 23. Dezember 2025 veröffentlichte das Zürcher Verwaltungsgericht sein Urteil zum Rekurs gegen die Kostenüberwälzung der Kantonspolizei auf die Personen, die in Zusammenhang mit der Räumung der Rümlanger Waldbesetzung kontrolliert wurden. Es erklärt die Kostenüberwälzung für nicht gerechtfertigt, da es an einer genügenden gesetzlichen Grundlage fehle. Trotz der positiven Nachricht für die Betroffenen müssen wir weiter um das recht auf Protest kämpfen.

Nachdem bereits im sommer 2024 bereits das strafgerichtliche Verfahren

in Freisprüchen endete. wurde nun am 23.12.2025 auch noch das Urteil zum Zivilrechtsfall veröffentlicht. Die Beschwerde der Aktivist*innen wird gutgeheissen. Begründet wird dieses Urteil dadurch, dass die gesetzliche Grundlage für die Kostenüberwälzung nicht präzise genug ausformuliert sei, um Bürger*innen zu ermöglichen die Folgen eines bestimmten Verhaltens abzuschätzen und sie so vor Willkür zu schützen. Auf die weitere Argumentation mit Bezug auf Grundrecht auf Protest ist das Gericht nicht eingegangen. Ob die Kantonspolizei gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Einsprache einlegen wird ist noch nicht klar.

Im Kanton Zürich tritt am 1. Januar 2026 der Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative in Kraft, der eine zwingende Polizeikostenüberwälzung bei sogenannten „ausserordentlichen Polizeieinsätzen“ fordert.

Das aktuelle Urteil mit der Berufung auf eine mangelnde gesetzliche Grundlage lässt zweifeln ob die Spezifizierungen durch die Anti-Chaoten Initiative genügen, um ein zukünftiges Urteil anders ausfallen zu lassen.

Eine Einsprache gegen den Gesetzestext der Anti-Chaoten-Initiative durch die Demokratischen Jurist*innen Zürich ist aktuell beim Bundesgericht hängig.

Wir lassen uns nicht gefallen, das die Polizei und die junge SVP den Protest in der Schweiz einschränkt. Gerade in Zeiten von einem Rechtsrutsch in ganz Europa und rasant eskalierender Klimakrise dürfen wir nicht aufgeben und müssen das Recht auf Protest unbedingt erhalten! Wir werden den Fall nicht so stehen lassen und weiter kämpfen, bis das Recht auf Protest geschützt ist!

Dieser Angriff auf das Recht auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäusserung widerspricht ganz klar der europäischen Konvention für Menschenrechte!